Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hohen Neuendorf

Die Stadt liegt mit ihren gut 25.000 Einwohnern an der Havel und grenzt unmittelbar an die Berliner Ortsteile Frohnau und Heiligensee im Bezirk Reinickendorf
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
26.658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16540, 16556, 16562
Vorwahl
03303
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Friedrich-Engels-Straße 22
16540 Hohen Neuendorf

2. Bürgeramt Hohen Neuendorf
Bahnhofstraße 19
16540 Hohen Neuendorf

3. Ordnungsamt Hohen Neuendorf
Friedrich-Engels-Straße 22
16540 Hohen Neuendorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 14:00 - 17:00 Mittwoch: Geschlossen Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: Geschlossen Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
In Hohen Neuendorf sind umfangreiche Bebauungspläne im Gange. Die Stadtverordneten haben die Bebauung der Flächen rechts und links der Oranienburger Straße (B96) befürwortet, wo etwa 630 Wohnungen entstehen sollen, was möglicherweise den Abriss des chinesischen Restaurants „Himmelspagode“ bedeuten könnte.

Ein weiterer Bebauungsplan, Nr. 76, konzentriert sich auf das Gebiet nördlich der Uhlandstraße zwischen Schiller- und Wielandstraße im Stadtteil Bergfelde. Dieser Plan zielt auf die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets ab und soll die bestehende Nutzung fortsetzen, mit dem Fokus auf Innenentwicklung und der Nutzung bestehender Infrastruktur. Der Plan berücksichtigt auch die Grundsätze der Raumordnung und die Sicherung der Grundversorgung.

Die Planung erfolgt im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und anderen übergeordneten Planungen, um eine flächensparende Baudichte und die Minimierung der Inanspruchnahme von Freiflächen zu gewährleisten.

FAQ

Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?

Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:

Innenbereich (§ 34 BauGB):

  • Zusammenhängend bebaute Ortsteile
  • Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
  • Kein Bebauungsplan erforderlich
  • Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche

Außenbereich (§ 35 BauGB):

  • Flächen außerhalb des Innenbereichs
  • Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
  • Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
  • Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig

Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.